Piz Bernina. Communications / Maximilian Scholz Stand: März 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Maximilian Scholz, tätig unter dem Namen "Piz Bernina. Communications", Charlottenstr. 14, 52070 Aachen (nachfolgend „Auftragnehmer:in"), und ihren Auftraggeber:innen (nachfolgend „Auftraggeber:in") im Bereich kommunikativer und strategischer Dienstleistungen.
Da es sich ausschließlich um Verträge mit Unternehmen im Sinne des § 14 BGB handelt, finden die Vorschriften für Verbraucherverträge keine Anwendung. Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin werden nicht anerkannt, es sei denn, Piz Bernina. Communications stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote von Piz Bernina. Communications sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
Der Vertrag kommt durch die schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung oder die Gegenzeichnung eines Angebots zustande.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Die E-Mail-Kommunikation gilt als Schriftform im Sinne dieser AGBs.
§ 3 Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Diese AGBs regeln die allgemeinen Bedingungen, ersetzen aber keine projektspezifischen Leistungsbeschreibungen.
Die technische Umsetzung in CMS-Systemen (z. B. WordPress) ist, sofern nicht ausdrücklich im Angebot aufgeführt, nicht Bestandteil des Leistungsumfangs.
Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, werden nach vorheriger Absprache entweder zum regulären Stundensatz oder auf Basis eines gesonderten Angebots abgerechnet.
Piz Bernina. Communications ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und abzurechnen, sofern dies dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin zumutbar ist.
§ 4 Zahlung & Preise
Es gelten die im Angebot oder der Auftragsbestätigung genannten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
Der reguläre Stundensatz beträgt 95 € netto zzgl. USt., sofern im Angebot kein abweichender Satz vereinbart ist.
Bei Projekten (Einmalleistungen) erfolgt die Rechnungsstellung nach Projektabschluss. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage nach Rechnungseingang, sofern nicht anders vereinbart.
Bei Retainer-Vereinbarungen erfolgt die Abrechnung jeweils nach Abschluss des Retainer-Monats. Das Zahlungsziel beträgt ebenfalls 14 Tage nach Rechnungseingang.
Bei Aufträgen mit einem Nettowert ab 1.000 € ist Piz Bernina. Communications berechtigt, eine Anzahlung von bis zu 50 % vor Leistungsbeginn zu verlangen.
Bei Zahlungsverzug ist Piz Bernina. Communications berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen.
Aufrechnung oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin nur zu, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
§ 5 Retainer-Vereinbarungen
Retainer-Vereinbarungen werden monatlich gebucht und verlängern sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern sie nicht bis zum 20. des laufenden Monats schriftlich gekündigt werden.
Beispiel: Soll die Zusammenarbeit zum 31. März enden, muss die schriftliche Kündigung spätestens am 20. März eingehen. Geht sie erst am 21. März oder später ein, verlängert sich der Retainer automatisch bis zum 30. April.
Der vereinbarte monatliche Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Zusatzleistungen über diesen Umfang hinaus werden gesondert vereinbart und abgerechnet.
Sollte Piz Bernina. Communications durch Krankheit oder unvorhersehbare Umstände eine vereinbarte Leistung nicht wie geplant erbringen können, wird diese zeitnah nachgeholt oder nach gemeinsamer Abstimmung anteilig gutgeschrieben.
Geplante Abwesenheiten (z. B. Urlaub) werden mindestens 4 Wochen im Voraus kommuniziert. Die Leistung wird in Abstimmung vorab oder nach Rückkehr erbracht, ohne Mehrkosten oder Leistungsverlust für den Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin
Der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Informationen, Rückmeldungen und Freigaben rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
Verzögerungen, die aus unzureichender oder ausbleibender Mitwirkung resultieren, liegen außerhalb der Verantwortung von Piz Bernina. Communications. Vereinbarte Fristen verlängern sich in diesem Fall entsprechend.
Mehraufwand, der durch fehlerhafte, unvollständige oder nachträglich geänderte Informationen entsteht, wird gesondert nach Aufwand in Rechnung gestellt.
In begründeten Fällen kann eine Leistung als erbracht gelten, sofern die Verzögerung ausschließlich auf fehlender Mitwirkung des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin beruht und Piz Bernina. Communications die Leistung nachweislich vorbereitet hatte.
§ 7 Nutzungsrechte & Urheberrecht
Mit vollständiger Bezahlung der jeweiligen Rechnung gehen sämtliche zeitlich und räumlich uneingeschränkten Nutzungsrechte an den erstellten und überarbeiteten Inhalten (z. B. Texte, Konzepte, Kommunikationsmaterialien) auf den Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin über. Dies umfasst das Recht zur Nutzung, Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung.
Piz Bernina. Communications behält sich das Recht vor, erstellte Inhalte auch nach Projektabschluss für eigene Zwecke zu nutzen. Dies umfasst insbesondere die Darstellung im Portfolio, auf der eigenen Website sowie in sozialen Medien und Marketingmaterialien.
Soll diese Eigennutzung ausgeschlossen werden, ist dies ausdrücklich und schriftlich vor Vertragsschluss zu vereinbaren.
Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben alle Nutzungsrechte bei Piz Bernina. Communications.
Piz Bernina. Communications übernimmt keine Haftung für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, die auf ausdrücklichen Vorgaben des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin basieren.
§ 8 Stornierung & Kündigung
Da diese AGBs ausschließlich für Verträge mit Unternehmen gelten, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Eine Stornierung oder Kündigung durch den Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin ist schriftlich zu erklären. Bereits erbrachte Leistungen werden in jedem Fall in voller Höhe in Rechnung gestellt.
Bei Stornierung eines Projekts nach Auftragsbestätigung, aber vor Leistungsbeginn, fällt eine Stornogebühr von 25 % des vereinbarten Nettohonorars an.
Bei Stornierung nach Leistungsbeginn wird das Honorar anteilig entsprechend dem Fertigstellungsgrad berechnet, mindestens jedoch 50 % des vereinbarten Gesamthonorars.
Für Retainer-Vereinbarungen gilt die Kündigungsregelung gemäß § 5.
Piz Bernina. Communications ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, insbesondere bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen oder anhaltender Verletzung der Mitwirkungspflichten.
§ 9 Haftung
Piz Bernina. Communications haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Piz Bernina. Communications nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Die Haftung ist in diesem Fall der Höhe nach auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal auf den Nettorechnungswert des jeweiligen Auftrags.
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
Der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin stellt Piz Bernina. Communications von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die aus Inhalten entstehen, die auf eigenen Vorgaben basieren.
§ 10 Vertraulichkeit & Datenschutz
Alle im Rahmen der Zusammenarbeit ausgetauschten Informationen und Inhalte werden vertraulich behandelt und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung an Dritte weitergegeben.
Auf Wunsch des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin kann eine gesonderte Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) geschlossen werden. Piz Bernina. Communications stellt hierfür auf Anfrage eine Vorlage zur Verfügung.
Piz Bernina. Communications verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragsabwicklung und gemäß den Vorgaben der DSGVO. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung sind der gesonderten Datenschutzerklärung zu entnehmen.
§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Geschäftssitz von Piz Bernina. Communications in Aachen, sofern der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin Kaufmann oder Kauffrau im Sinne des HGB ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
